Motion; Unterrichten statt Arbeitslosengeld zu beziehen – Anpassung des Volksschulgesetzes
Gemäss § 49 SRSZ 611.210 des Volksschulgesetzes (VSG) braucht eine Lehrperson einen nach internationalem oder interkantonalem Recht anerkannten Ausbildungsabschluss. Der Erziehungsrat kann weitere Ausbildungsabschlüsse anerkennen. Gemäss § 50 des VSG kann ebenfalls der Erziehungsrat einer Person, die über keinen anerkannten und vorausgesetzten Ausbildungsabschluss verfügt, eine dauernde oder befristete Lehrerbewilligung erteilen, wenn ihre Befähigung anderswie ausgewiesen [...]