Prämienzahler in die Pflicht nehmen / Replik zur Ratsdebatte über die IPV
Der Entscheid des Schwyzer Kantonsrats die Richtprämien auf 90 Prozent herabzusetzen und dafür den Selbstbehalt von 12 auf neu 11 Prozent festzulegen, beruht auf einer ausgewogenen und weitsichtigen Grundlage die Prämienzahler, welche die Leistungen der individuellen Prämienverbilligung (IPV) beziehen, nun endlich in die Pflicht zu nehmen d.h. nach Möglichkeit eine kostengünstigere Krankenversicherungsvariante abzuschliessen. Voraussetzung dafür [...]