Bei der Abstimmung zum sogenannten Magistratsgesetz, über welches das Schwyzer Stimmvolk am 27. November 2022 zu befinden hat, geht es um eine happige und aus meiner Sicht völlig absurde Lohnerhöhung für unsere Regierungsräte. Happig deshalb, weil das bis anhin schon fürstliche Jahressalär von 180`000 Fr. auf neu 250`000 Fr. ansteigen soll und absurd aufgrund der momentan wirtschaftlich schwierigen Lage, in welcher sich manch einer – insbesondere mit Familie – die Frage stellen muss: Wie bezahle ich im kommenden Jahr (mit meinem „Büezer-Gehalt“) überhaupt noch alle Auslagen und Rechnungen?!

Es ist eine Schande und Frechheit sondergleichen, dass nun das JA-Komitee mit allen möglichen Zahlrechnungen versucht, eine Vorlage so zu deuten, dass diese am Ende gar noch ein Gewinn für den Schwyzer Staatshaushalt bedeuten würde. Das Gegenteil ist der Fall. Selbst wenn die Ruhegehälter – mit der nun vorliegenden Gesetzesreform – der Vergangenheit angehören würden, so gibt es in derselben Gesetzvorlage eben auch die „goldenen Fallschirme“, sprich Abgangsentschädigungen von bis zu 125`000 Fr. pro ausscheidendes Regierungsratsmitglied. Aus einem „alten Zopf“ macht man also kurzerhand einen „neuen alten Zopf“!

Kommt hinzu, dass der durchschnittliche Lohn eines Arbeiters in etwa dem entspricht, was nun ein Regierungsratsmitglied neu bzw. zusätzlich verdienen soll. Hätte man tatsächlich ein Problem genügend Kandidaten für ein Regierungsratsmandat zu finden, so könnte man durchaus mit marktwirtschaftlichen Argumenten von „Angebot und Nachfrage“ argumentieren. Tatsache ist aber, dass wir bisweilen immer einen Strauss von Kandidaten hatten, welche sich für das – allem Anschein nach doch sehr begehrte – Amt eines Regierungsrats zur Verfügung stellten.

Ich jedenfalls bin nicht bereit, ein ohnehin schon jetzt fürstliches Gehalt mit zusätzlichen Steuergeldern auszuschmücken – ohne plausiblen Grund. Oder ist der wahre Grund jener, dass allenfalls der eine oder andere Befürworter dereinst selbst, ein solches Amt mit entsprechenden Mitteln bekleiden möchte?

Ein Schelm, wer Böses denkt und so bleibt die Vorsicht vor solchen Schlaumeiereien – mit ihrem Nein zum Magistratsgesetz am 27. November 2022.