2015 war bezüglich Asylgesuche ein Rekordjahr. Im Zusammenhang mit der deutschen Willkommenskultur und verbunden mit der Aussage der deutschen Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel „Wir schaffen das!“ im Zuge der heranströmenden Asylanten, gingen Schleusen für über eine Millionen Menschen auf. Blindlings und im vorauseilenden Gehorsam bot auch die Schweiz unter Federführung der zuständigen Bundesrätin und Vorsteherin des EJPD Frau Simonetta Sommaruga (SP) vielen der in Deutschland gestrandeten Asylanten Asylrecht an.

Die Folgen solcher unüberlegten und staatspolitisch-rechtlich fragwürdigen Entscheidungen sind unübersehbar. Im Kanton Zürich beispielsweise ist die Zahl der sozialhilfebeziehenden Asylsuchenden gegenüber der Rechnung 2015 um 107 Prozent gestiegen, die Globalpauschalen vom Bund an den Kanton Zürich für deren Sozialhilfe haben sich innert einem Jahr von 42 auf 84 Mio. verdoppelt.

Dahingehend stelle ich folgende Fragen:

  1. Wie sind die entsprechenden Zahlen im Kanton Schwyz? Wie viele Asylsuchende, die 2015 in der Schweiz einen Asylantrag gestellt haben, sind dem Kanton Schwyz zugeteilt worden? Wie viele davon sind Sozialhilfebezüger? Wie haben sich die Globalpauschalen an den Kanton Schwyz zwischen 2015 und 2016 entwickelt? Können mit diesen Globalpauschalen sämtliche Kosten gedeckt werden?
  2. Über wie viele Asylgesuche von 2015 wurde bereits entschieden? Wie viele haben einen positiven Entscheid bezüglich ihres Asylgesuches erhalten? Wie viele haben eine vorläufige Aufnahme erhalten, aus welchen Gründen?
  3. Wie viele davon haben ein Gesuch um Familiennachzug gestellt? Wie viele wurden bewilligt und wie viele Personen dürfen im Rahmen dieses Gesuchs um Familiennachzuges in die Schweiz nachziehen? Wie viele Gesuche wurden trotz Sozialhilfeabhängigkeit gewährt und wie viele neue Sozialhilfebezüger kommen durch Familiennachzug neu hinzu? Es gibt Gemeinden, denen als Folge der Willkommenskultur-Welle seit 2015 junge weibliche Asylsuchende (mit oder ohne Ehemann) zugewiesen wurden, die innerhalb dieser vergangenen knapp zwei Jahre alle bereits Mutter geworden sind.
  4. Wie viele junge, weibliche Asylsuchende wurden dem Kanton Schwyz zugewiesen und wie viele davon haben in dieser Zeit in der Schweiz ein Kind zur Welt gebracht? Wie viele männliche Asylantragsteller der letzten Jahre haben in dieser kurzen Zeit Vaterschaften anerkannt bzw. anerkennen wollen bzw. befinden sich in einem solchen Verfahren?
  5. Hat ein Kind in der Schweiz zur Welt bringen oder generell ein Kind haben für Asylpersonen einen Einfluss auf ein Bleiberecht (insb. vorläufige Aufnahme)?
  6. Für eine Person, die ein Asylgesuch stellt, ist ein Kind mit einer Schweizerin/einem Schweizer oder einem B- oder C-Bewilligungsinhaber haben, mit einem Bleiberecht verbunden, selbst wenn das Asylgesuch abgelehnt wird. Wie oft ist das in den letzten fünf Jahren vorgekommen?