Im Bericht des Bundesrats «über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationspolitik 2018» vom 29.05.2019 ist zu entnehmen, dass sich die Schweiz u.a. für den Schutz von Flüchtlingen und von besonders verletzlichen Migrantinnen und Migranten einsetzt. In diesem Zusammenhang wurden im Jahr 2018 im Rahmen des Resettlement-Programms über 960 besonders verletzliche syrische Flüchtlinge aus dem Mittleren Osten aufgenommen. Weiter hält der Bundesrat grundsätzlich am UNO-Migrationspakt fest, macht den definitiven Entscheid darüber aber abhängig vom Ergebnis der parlamentarischen Debatte.

Klar ist aber, dass mit solchen Entscheiden und Willensbekundungen von Seiten des Bundes die Kosten im Asylbereich mittel- und langfristig aus dem Ruder laufen.

Dahingehend stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen:

1. Wie viele anerkannte Flüchtlinge / vorläufig Aufgenommene sind nach den 5 bzw. 7 Jahren vom Bund mitfinanzierten Jahren finanziell selbständig (in Zahlen und Prozenten separiert in den letzten 5 Jahren)?

2. Wie hoch sind die Kosten, welche der Kanton im Rahmen des KIP (Kantonales Integrationsprogramms) ausgibt (separiert in den letzten 5 Jahren)?

3. Wie hoch fallen die zusätzlichen Kosten für den Kanton und die Gemeinden durch die vom Bundesrat beschlossene Aufnahme der Resettlement-Flüchtlingen aus?

4. Diese Resettlement-Flüchtlinge können schlecht in den Arbeitsprozess integriert werden. Welche Strategie verfolgt der Regierungsrat diesbezüglich?

5. Ist der Regierungsrat bereit, sich beim Bund für die Kostenübernahme dieser Resettlement-Flüchtlinge einzusetzen?

6. Wie einleitend festgehalten, stellt sich der Bundesrat grundsätzlich hinter den UNO-Migrationspakt. Welche Konsequenzen hätte eine solche Vereinbarung für den Kanton und wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser Thematik bzw. nimmt der Regierungsrat eine aktive Rolle im Entscheidfindungsprozess auf Bundesrat und Bundesparlament zum UNO-Migrationspakt ein?

Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Fragen.