Anfangs 2017 gelangt die wohl wichtigste Steuerreform zur Abstimmung. Die Unternehmenssteuerreform III wurde von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Mit 57 000 beglaubigten Unterschriften hat eine breite Allianz aus SP, Gewerkschaften und weiteren linken Kreisen Mitte Oktober erfolgreich das Referendum ergriffen bzw. eingereicht.

Dahingehend stelle ich folgende Fragen:

1. Welche konkreten finanziellen Auswirkungen hat die Unternehmenssteuerreform III auf den kantonalen Finanzhaushalt?
2. Welche konkreten finanziellen Auswirkungen hat die Unternehmenssteuerreform III mit Bezug auf den nationalen Finanzausgleich / NFA (kurz-, mittel- und langfristig)
auf den Kanton Schwyz als Geberkanton?
3. Welche Massnahmen wurden von Seiten des Finanzdepartements getroffen, um die finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III möglichst „kostenneutral“ in
die kommenden Budgetplanungen einzubeziehen?
4. Hat die Annahme der USR III auch konkrete finanzielle Auswirkungen auf die Bezirke, Gemeinden und Landeskirchen zur Folge?
5. Wie stellt sich der Regierungsrat bei einer allfälligen Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III durch das Volk?
6. Wie hoch fallen die Steuereinnahmen der sogenannten Statusgesellschaften aus?
7. Gibt es steuerliche Alternativen damit insbesondere die Statusgesellschaften weiterhin im Kanton Schwyz ansässig bleiben bzw. hat der Regierungsrat – bei einer
allfälligen Ablehnung der USR III – eine Strategie damit der Kanton Schwyz gegenüber anderen Kantonen für Unternehmen aus dem In- und Ausland weiterhin steuerlich
attraktiv bleibt?

Im Hinblick auf den Abstimmungstermin im Februar 2017, bitte ich den Regierungsrat um rasche Beantwortung. Besten Dank.