Eingereicht am 03.08.2020 Kleine Anfrage KA 2720 BAG-Zahlen zu Corona_Original

In einer Medienmitteilung vom 2. August 2020 musste das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erklären, dass ihre erfassten Daten über die Aufstellung der Ansteckungsorte mit dem neuen Coronavirus fehlerhaft war bzw. die damit verbundenen Datengrundlagen einem «falschen Ansteckungsort» zugeordnet wurden!

Aufgrund der nun vorliegenden und bereinigten Zahlen müssten Bund und Kantone nun ein anderes «Regime» im Zusammenhang mit dem Coronavirus einschlagen. Auch die Absicht über ein gemeinsames Vorgehen der Zentralschweizer Kantone – was die damit verbundenen Massnahmen betrifft – erscheint nun in einem anderen Licht bzw. statt mehr Einschränkungen für alle und das gesamte Gewerbe müssten nun endlich die «wahren und echten Risikogruppen» und die wirklich relevanten Ansteckungsorte unter Beobachtung gestellt werden. Nur so kann eine weitere und zusätzliche Einschränkung der Allgemeinheit und der Wirtschaft verhindert werden. Ziel muss sein, dass Personen und Ansteckungsorte mit geringem Risiko ihren gewohnten Alltag beschreiten können – in Freiheit anstatt in «Isolation und Gefangenschaft»!

Dahingehend bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat die neusten und auf der Homepage publizierten Zahlen des BAG vom 02.08.2020 (bag.admin.ch) im Zusammenhang mit den Hauptansteckungsorten des neuen Coronavirus im Bezug auf die bereits getroffenen Massnahmen (u.a. was die Einschränkungen im Tourismus/Gastgewerbe, Demonstrationen/Versammlungen, spontane Menschenansammlungen, Disco/Clubs, Arbeit und Schule) angeht?
  2. Wie beabsichtigt der Regierungsrat das weitere Vorgehen aufgrund der neusten bzw. revidierten Datengrundlagen – insbesondere auch was die Zusammenarbeit (gemeinsamer Austausch) mit den Zentralschweizer Kantonen anbelangt bzw. ist der Regierungsrat bereit, die inskünftig zu fällenden Massnahmen den aktuellen Datengrundlagen des BAG anzupassen und damit Rücksicht auf die kaum als Risikogruppen und Ansteckungsorte zu beurteilenden Personen und Standorte zu nehmen?
  3. Wie sieht die aktuelle Datengrundlage und die sich daraus zu erschliessende Lagebeurteilung im Kanton Schwyz gemessen an Zahlen und Prozenten – analog der aufgeführten Expositionen des BAG – aus?

Ich danke dem Regierungsrat für die vollständige Beantwortung meiner Fragen.