https://www.sz.ch/public/upload/assets/48917/KA_35_20_Abgaben_Gastgewerbe.pdf

Der Urner Regierungsrat hat mit Beschluss vom 25. September 2020 bekannt gegeben, dass er – gestützt auf das Gastwirtschaftsgesetz (GWG) – eine befristete Senkung der Abgaben für gastgewerbliche Dienstleitungen in Aussicht stellt.

Die Begründung hierzu ist aus der entsprechenden Mitteilung wie folgt zu entnehmen: «Die coronabedingten, bundes- und kantonsseitig angeordneten Massnahmen haben bei den unter die Abgabepflicht des Gastwirtschaftsgesetzes (GWG) fallenden Betrieben im Kanton Uri erhebliche wirtschaftliche Einbussen verursacht. In den knapp drei Monaten zwischen dem 13. März 2020 und dem 6. Juni 2020 mussten diese Betriebe vorübergehend schliessen oder hatten Auflagen einzuhalten.» Und weiter führt der Urner Regierungsrat aus:  «Der Regierungsrat hat gestützt auf das GWG eine befristete Senkung der Abgaben an Kanton und Gemeinden beschlossen. Für das Jahr 2020 wird für gastgewerbliche Dienstleistungen ein Abschlag von 25 Prozent gewährt. Der Abschlag gilt nicht für Anlassbewilligungen. Die Untergrenze der Abgabe beträgt nach wie vor mindestens 50 Franken. Dem Kanton Uri (Anteil von zwei Dritteln) und den Gemeinden (Anteil ein Drittel) entgehen damit Einnahmen in der Höhe von rund 35’000 Franken.»

Gemäss dem kantonalen Gesetz über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz) sind im § 13 Abgaben, Absatz 1 a) die Höhe der Abgaben für die jährlichen Betriebs- und Verkaufsbewilligungen geregelt. Diese betragen zwischen Fr. 50.- und max. Fr. 800.-.

Dahingehend stelle ich dem Regierungsrat folgende Fragen:

  1. Wäre der Schwyzer Regierungsrat – analog der Urner Regierung mitsamt entsprechender Begründung – ebenfalls bereit, für gastgewerbliche Betriebe (gestützt auf das Gastgewerbegesetz) einen befristeten «Abschlag» für das Jahr 2020 in der Höhe von 25 Prozent auf die in § 13 Absatz 1 a) erwähnten Betriebs- und Verkaufsbewilligungen zu gewähren?
  2. Welche finanziellen Auswirkungen daraus würden sich für den Kanton und die Gemeinden ergeben?
  3. Welchen zusätzlichen Handlungsspielraum sieht und nutzt der Schwyzer Regierungsrat (im Bereich seiner Möglichkeiten) – insbesondere im stark durch «Corona-gebeutelten» Tourismus- und Gastronomiebereich kurz- und mittelfristig?

Ich danke dem Regierungsrat für die wohlwollende Aufnahme und Beantwortung meiner Fragen.