Kündigungen bei kantonalen Angestellten ob einvernehmlich oder im Zuge eines Gerichtsverfahrens kommen der Staatskasse teuer zu stehen. So konnte man erst kürzlich in den Medien erfahren, dass sich in Küssnacht an deren Bezirksschulen ganze neun Lehrpersonen von ihrem Arbeitsverhältnis trennten und sich der Bezirksrat kurzerhand von dessen Rektor distanzierte bzw. ihm seine Kündigung aussprach. Dass sich solche Szenen nicht nur auf Stufe Bezirk und in den Gemeinden abspielen, versteht sich von selbst. Was aber der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt ist, ist die Tragweite von solchen Entscheiden in personeller, wie eben auch in finanzieller Hinsicht. Wie das neue Urteil aus dem Kanton Zürich diesbezüglich zeigt, können Kündigungen auch gänzlich nichtig sein, was für den Arbeitnehmer zu grosser Rechtsunsicherheit und für den Kanton bzw. den Steuerzahler zu erheblichen Belastungen in finanzieller Hinsicht führen kann.

Als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst besteht beim Kanton – gegenüber der Öffentlichkeit und uns als Steuerzahler – diesbezüglich ein besonderes Interesse daran, dass sich solche Kündigungen erstens nicht häufen und zweitens nicht nur aus rein «persönlichen» Motiven vonstattengehen.

Dahingehend bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Kündigungen und einvernehmliche Trennungen gab es in den letzten drei Jahren (bitte um separate Auflistung der Jahre 2017, 2018 und 2019)?
2. Wie viele Kündigungen und einvernehmliche Trennungen sind im Moment noch pendent (beabsichtigte Kündigungen, vorprozessuale Fälle, Vorverfahren, Gerichtsverfahren)?
3. Wurden in diesen Fällen (Ziff. 1 und 2) Abfindungen oder Entschädigungen nach §21g des Personal- und Besoldungsgesetzes ausbezahlt und falls ja, wie viel insgesamt?

Ich danke dem Regierungsrat für die vollständige Beantwortung meiner Fragen.