Kleine Anfrage KA 40-20 Vertretbarkeit von KESB-Anordnungen

Die Problematik von schwerwiegenden und kostenintensiven KESB-Anordnungen ist schweizweit hinlänglich bekannt. Medial treten auch immer wieder Fälle in Erscheinung, welche die Öffentlichkeit – zumindest was die damit verbundenen Kosten anbelangt – aufrüttelt und so nicht ganz nachvollziehbar sind. Betroffen von solchen Massnahmen und Anordnungen von Seiten der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) sind in finanzieller Sicht bisweilen insbesondere mittlere bis grössere Gemeinden im Kanton Schwyz. Wie in solchen Fällen bekannt, kann sich die entsprechende Gemeinde kaum gegen KESB-Anordnungen zur Wehr setzen, so dass am Ende alleine die KESB als Behörde über das «Wohl des Kindes und der Erwachsenen» entscheidet und zwar abschliessend. Die damit verbundenen Kosten und Aufwendungen gehen zulasten der jeweiligen Gemeinde bzw. der ortsansässigen Steuerzahler.

Auch wenn im Allgemeinen nicht festgehalten werden kann, dass diese finanziellen Lasten bei mittleren und grösseren Gemeinden im Kanton Schwyz zweifelsohne auch nicht «schmerzfrei» zu verkraften sind, so stellt sich doch anhand von nachfolgenden Fallbeispielen derer die Frage: «Was passiert bei derart schwerwiegenden und kostenintensiven Fällen – infolge von KESB-Anordnungen – in unseren kleinen und strukturschwachen Gemeinden?»

Fallbeispiel 1:

«Familie mit zwei Kindern. In vier Jahren über eine Million Franken an Aufwendungen im Bereich der Fürsorge. Kinder werden in externen Einrichtungen betreut, begleitet von Kinder- und Jugendtherapeuten.»

Fallbeispiel 2:

«Asylantenfamilie mit fünf Kindern. Durchgehend und vollumfänglich mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Kosten derzeit über Fr. 400’000.– – nur mit niederschwelligen Unterstützungen. Keine absehbare Besserung in den Folgejahren in Sicht. Kosten explodieren bei Fremdplatzierungen, welche sich abzeichnen.»

Fallbeispiel 3:

«Familie mit drei Kindern. Zerrüttetes Familienleben (Vater und Mutter praktisch nie da!). Durchgehend und vollumfänglich mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Kosten derzeit über Fr. 400’000.– – nur mit niederschwelligen Unterstützungen. Keine absehbare Besserung in den Folgejahren in Sicht. Kosten explodieren bei Fremdplatzierungen, welche sich abzeichnen. Vater und Mutter nehmen ihre Erziehungsverantwortung nicht wahr!»

Fallbeispiel 4:

«Familiennachzug mit vier Kindern und Ergänzung um ein weiteres Kind vor Ort. Anordnung für sechsmonatige sozialpädagogische Familienbegleitung (wöchentlich à zwei bis drei Stunden) von über Fr. 10`000.-, als Erstmassnahme. Zu befürchten gilt, dass auch hier inskünftig weit höhere Kosten anfallen werden.»

Anhand solcher Fallbeispiele bzw. Erfahrungswerten stelle ich dem Regierungsrat folgende Frage:

  1. Wie kann eine kleine und strukturschwache Gemeinde solche schwerwiegenden und kostenintensive KESB-Anordnungen in finanzieller Hinsicht tragen bzw. bewältigen und wie wirkt sich ein solcher Fall / oder aber auch mehrere solcher Fälle auf deren, ohnehin schon schweren Entwicklungsmöglichkeiten hin, aus?

Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung meiner Frage.