Zum Bote-Bericht „IV-Betrüger entzieht sich der Gefängnisstrafe“ vom 17.01.2018; S. 3

Man fühlt sich verärgert und ohnmächtig, wenn man liest, dass sich ein IV-Betrüger jahrelang schamlos bereicherte, unser Sozialwerk dadurch hinterging und sich letztendlich mit dem Wegzug in sein Herkunftsland der Gerichtsbarkeit entzog. Verärgert, weil wir als Steuerzahler dadurch hinters Licht geführt und am Ende für den entstandenen Schaden aufkommen müssen – ohnmächtig, weil wir aufgrund der Gewaltenteilung rein gar nichts dagegen unternehmen können! Fragwürdig ist in diesem Zusammenhang einmal mehr die Arbeit des Gerichts beziehungsweise die Handhabung der bestehenden Gesetze und deren Auslegung und Anordnung durch die verantwortlichen Richter. Obschon der Verdacht auf eine Flucht des betroffenen IV-Betrügers bestand, hat man die Möglichkeit einer Sicherheitshaft ausser Acht gelassen. Richterliches Ermessen in Ehren aber hier und auch in anderen, ähnlich gelagerten Fällen gilt; wer Recht setzt, muss auch Recht durchsetzen und dies in aller Konsequenz. Kuscheljustiz – geleitet von der schöngeistigen Idee, dass jeder seiner Strafe mit Ehrfurcht und Einsicht entgegenblickt – tragen ganz bestimmt nicht zur Glaubwürdigkeit unserer Gerichte bei. Somit bleibt mir nur der Appell an die zuständigen Richter, sich in Zukunft vermehrt ihrer Verantwortung bewusst zu werden und solche Fehlbeurteilungen (Verfahrensfehler!) zu vermeiden. Wie gesagt: die Instrumente (Gesetze) wären vorhanden, nur müssen diese auch angewendet werden.