Mehr Infos unter: http://www.vorsicht-wahlen.ch/ 

Mit dem vom Kantonsrat beschlossenen Gegenvorschlag zur Majorzinitiative, steht im Kanton Schwyz bei der Abstimmung vom 12. März 2023 die Frage nach fairen Wahlen im Raum. Grundsätzlich, und dies ist auch bei Steuerfragen der Fall, ist es immer schwierig das Wort „fair“ im Zusammenhang mit solchen Thematiken in den Mund zu nehmen. Irgendjemand fühlt sich immer benachteiligt. Mal verliert, mal gewinnt man! Allen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. So eben auch bei Wahlen!

Was gut klingt, ist hier leider falsch angedacht bzw. ausgeführt. Persönlich habe ich grösste Sympathien dafür, dass sich Personen und Parteien bei Wahlen auf allen staatspolitischen Ebenen im Kanton (so auch in den Bezirken und Gemeinden) alleine um die Gunst der Wählerschaft zu bemühen haben. Sogenannte „Päckli“ hatten und haben denn auch immer einen faden Nachgeschmack – insbesondere dann, wenn Parteien versuchen ihre Macht gegenüber der politischen Konkurrenz durchzusetzen oder aber einem etwas eher „schwachen“ Kandidaten in ein Amt zu verhelfen. Zugute halten kann man aber eben auch, dass sogenannte „Päckli“ dafür sorgen können, dass eben auch eine etwas streitbarere und von einer Partei bewusst aufs Wahlticket beförderte Person in Amt und Würde kommt. Und sich dadurch eine solid bürgerliche Vertretung in den jeweiligen Gremien manifestiert. Fair ist eben relativ!

Mit der nun zur Abstimmung unterbreiteten Vorlage wurden wichtige Punkte an die Hand genommen. Es wurde verhandelt, diskutiert und strategisch versucht, je nach Standpunkt, parteipolitisch das Beste für sich herauszuholen. Was bleibt ist eine Vorlage, welche weder dem Stimmbürger noch den Parteien gewachsen ist. Eine ausufernde Liste von Namen sämtlicher zu einer Wahl antretenden Personen  – querbett über alle Parteien hinweg. Ein eigentliches Jekami und Durcheinander, dass bisweilen zu einer noch grösseren Politverdrossenheit (Stichwort: Wahlabstinenz) und Häufung von ungültigen Stimmen führen wird. Ein Kreuz zu viel und der ganze Wahlzettel ist ungültig!

So kommt man unumwunden zum Schluss: Lassen wir das Wahlgesetz vorderhand so wie es ist – mit entsprechenden Listen mit Parteibezeichnung und der Möglichkeit, in naher Zukunft eine etwas sinnvollere Lösung zur Tilgung der „Wahl-Päckli“ (gemeinsame Listen)  dem Stimmvolk vorzulegen. Mit einem Nein zum Gegenvorschlag zur Majorzinitiative, sprich der Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes am 12. März 2023, machen wir den Weg dafür frei.