Mir ist es ehrlich gesagt völlig gleichgültig, ob sich gewisse Kreise ab der Initiative für ein Verhüllungsverbot stören – ja sich gar persönlich und / oder aus religiösen Gründen betroffen fühlen. Hier in der Schweiz – in unserem Land – bestimmen wir, was Recht und Gesetz ist. Bei uns zeigt man sein Gesicht, als Zeichen einer freien Gesellschaft.

Wenn sich nun selbsternannte Feministinnen plötzlich für verhüllte Frauen in «Kohlensäcken» engagieren und sich damit auf die Seite des muslimischen Patriarchats stellen, so frage ich mich, wieso man nach genau 50 Jahren überhaupt noch die Einführung des Frauenstimmrechts feierlich begehen soll? Wenn man schon zurück zur «alten Ordnung» möchte – dann aber gefällst richtig und konsequent!

Doch es geht bei der Initiative für ein Verhüllungsverbot nicht nur um religiöse Zeichen und Machtansprüche. Nebst Niqabs, Burkas usw. soll das Verhüllen im öffentlichen Raum gänzlich untersagt werden. Dies gilt insbesondere auch für linksradikale Gruppieren oder gewaltbereite Hooligans, welche u.a. bei 1.-Mai-Demos oder bei Sportveranstaltungen ihr Unwesen treiben. Meist verhüllt und somit kaum aufzuspüren bzw. zur Rechenschaft zu ziehen sind. Die Kosten für ein solch illegales «Spektakel» zahlt die Allgemeinheit. Damit soll nun Schluss sein!

Nicht betroffen vom Verhüllungsverbot – und dies steht glasklar im Initiativtext – sind Verhüllungen welche ausschliesslich der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums zu Grunde liegen. Der momentane Fetzen vor dem Gesicht im Zusammenhang mit den «Corona-Massnahmen», wie auch die Larven an der Fasnacht können also weiterhin getragen werden. Es gibt somit keine triftigen Gründe, wieso Mann und Frau am 7. März 2021 nicht doch ein Ja zum Verhüllungsverbot in die Urne legen sollte!