Gross war das Entsetzen über die erst kürzlich getroffenen Corona-Massnahmen von Seiten des Bundes. Führende Vertreter aus fast allen Parteien samt der Wirtschaft beklagten daraufhin in den lokalen Medien mit viel Getöse ihr Unverständnis darüber. Einmal mehr werden wir in unserer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Freiheit eingeschränkt – auf politischer Ebene lassen wir uns weitgehend vom Bundesrat und deren Verwaltung «zwangs-bevormunden», Kantonsparlamente und deren Regierungen geben ihre Entscheid- und Machtbefugnisse fast kampflos auf, so die nüchterne Erkenntnis daraus!

Und dann, am Tag der Entscheidung? Nichts und wieder nichts! Statt «Nägel mit Köpfen» zu machen und den vorangegangenen Worten «Taten folgen zu lassen», lavierten eben jene Vertreter mit scheinheiligen Argumenten gegen die Dringlichkeitserklärung des SVP-Postulats «Corona-Massnahmen zurück in die kantonale Hoheit». Die darin enthaltenen Forderungen – zum Wohle und Nutzen der Bevölkerung und unserer Wirtschaft – wurden, aus «staatspolitischen» und «rechtlichen» Überlegungen heraus, von einer satten Mehrheit des Schwyzer Kantonsrates ausgebremst. Von wegen: «Hopp Schwyz»! Wohlverstanden, es ging lediglich nur darum, den Entscheidungsprozess und die damit verbundenen Massnahmen in dieser – für uns alle schweren Zeit – voranzutreiben, sprich die Regierung zum Handeln aufzufordern.

Tempi passati! Allem Anschein nach, ist man aus den Reihen der anderen Fraktionen selbst in einer der grössten Krisen nicht bereit, den latent vorhandenen «Anti-SVP-Reflex» zu überwinden, um die hierfür mehr als dringlich und notwendige Kurskorrektur herbeizuführen. Zumal die Wahlen ja erst wieder im Herbst 2023 bzw. Frühjahr 2024 anstehen!