Die unmittelbaren Folgen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind für viele Schwyzerinnen und Schwyzer spürbar und dies wohl über eine längere Zeitspanne hinaus. Insbesondere der Mittelstand, Familien, Alleinerziehende – kurzum hart arbeitende Menschen – kämpfen in ihrem Alltag in finanzieller Hinsicht mit steigender Inflation (Anstieg der Teuerung in den Monaten Juni 2022 bis Oktober 2022 zwischen plus 3.0 bis 3.5 Prozent gemäss Bundesamt für Statistik), steigenden Lebenshaltungskosten, Energie- und Prämienschock inklusive!

Fazit: Das Leben ist teurer geworden – Handeln tut Not!

Aufgrund der Dringlichkeit und mit Blick auf die Betroffenen, ist die Politik dazu aufgerufen, rasch und unbürokratisch zu handeln. Der „Tatbestand“ des „wirtschaftlichen Leidens“ ist gegeben bzw. wird sich in den nachfolgenden Monaten und Jahren noch verschärfen.

Im Gegensatz zu linken Rezepten, welche den Bürgern zuerst das Geld aus der Tasche nehmen, um es danach wieder umzuverteilen, kann dahingehend das kantonale Steuergesetz so angepasst werden, dass steuerliche Abzüge bei den Sozialabzügen erhöht (analog zur vergangenen kantonalen Abstimmung im Kanton Zürich zur Gerechtigkeitsinitiative bzw. zum entsprechenden Gegenvorschlag) und damit die allgemeine Kaufkraft wieder gestärkt wird.

Entsprechend ist das kantonale Steuergesetz unter § 35 / 4. Sozialabzüge so anzupassen, sprich sind die steuerlichen Abzüge in diesem Bereich so zu erhöhen, dass eine echt spürbare Entlastung der betroffenen Personengruppen zum Tragen kommt. Der Regierungsrat ist dazu angehalten, innert kürzester Frist dem Kantonsrat Bericht und Vorlage vorzulegen, welche dem Anliegen substanziell und eben nachhaltig Rechnung trägt.

Ich danke dem Regierungsrat vorab für die rasche, unbürokratische und wohlwollende Aufnahme meines Anliegens.