Nach dem unsäglichen AHV-Steuerreform-Päckli (STAF), über welches das Schweizervolk am 19. Mai 2019 befunden hat, schlägt der Bundesrat nun einen weiteren Deal zur scheinbaren Sanierung unseres wichtigsten Sozialwerkes vor. Statt nun endlich die strukturellen Probleme in der AHV anzugehen d.h. die AHV langfristig auf gesunde finanzielle Bahnen zu lenken, schlägt der Bundesrat entsprechende Gegenleistungen zum anvisierten Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre (im Zeitalter und Zeitgeist der Gleichstellung von Männern und Frauen eigentlich eine Selbstverständlichkeit!) in Form von Gegenmassnahmen vor, welche die Wirtschaft, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer und uns Konsumenten zusehends belasten würden. Insbesondere die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozent und die Tatsache, dass wir Werktätigen obendrauf noch Lohnprozente zu diesem «Schummelspiel» hergeben müssten, schlägt dem Fass den Boden aus! Einmal mehr werden die Leistungsträger in unserem Land – Gewerbler und Büezer – zur Kasse gebeten, der Mittelstand damit weiter ausgehöhlt und im besonderen Masse Familien, durch den Kauf von alltäglichen Konsumgütern, überdurchschnittlich belastet. Wahrlich kein Freudenschrei, welcher der Bundesrat mit den Massnahmen zur «Reformvorlage AHV 21» losgetreten hat, als vielmehr ein jämmerliches Versagen eines Kompromissvorschlags – zulasten der Werktätigen und zum Schaden der gesamten Volkwirtschaft! Zu hoffen bleibt, dass das Parlament die entsprechenden Korrekturen vornehmen wird und nun endlich einmal bei der vielzitierten Gleichstellung von Männern und Frauen ansetzt, will heissen: die Anpassung des Rentenalters für Frauen auf jenes von uns Männern gleichsam ansetzt – ohne Gegen- bzw. Ausgleichmassnahmen – und diese längst fällige Erhöhung des Frauenrentenalters auf eben 65 Jahre, als einzelne und somit geschlossene Abstimmungsvorlage dem Stimmvolk vorlegt. Und zu guter Letzt noch eine Bemerkung an die scheinbar hohe Anzahl an «Emanzen» und streikfreudigen Frauen in unserem Land: gemäss Bundesamt für Statistik liegt die durchschnittliche Lebenserwartung der im Jahre 2017 geborenen Knaben bei 81.4 und bei den Mädchen bei 85.4 Jahren (!). Da fragt man sich, als Mann schon, wer nun von Benachteiligung mit Blick auf das Erreichen des Rentenalters und dem darauffolgenden noch verbleibenden Ruhestand sprechen darf und wer eben bei solchen Fragen lieber den Tatsachen Rechnung tragen sollte?!