Am 30. August 2016 hat Kantonsrat Bernhard Diethelm folgendes Postulat eingereicht:

«Der Kanton Schwyz steht unter Spardruck. Es sind Anstrengungen zu unternehmen, die Kosten auf der Ausgabenseite in den Griff zu bekommen. Hier steht auch das Parlament und ihre Mitglieder in der Pflicht. Ein haushälterischer Umgang mit unseren finanziellen Ressourcen gegenüber den Steuerzahlern muss unsere oberste Maxime sein!

Gemäss Geschäftsordnung für den Kantonsrat des Kantons Schwyz vom 28. April 1977 § 29 Absatz 1 „Spesenentschädigung“ sind für Reisen zu den Sitzungen des Kantonsrates, der Ratsleitung, der Kommissionen und der Ausschüsse ständiger Kommissionen grundsätzlich die Kosten für Reisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der 1. Klasse zu ersetzen.

Als Parlamentarier, welcher selbst die öffentlichen Verkehrsmittel zu den jeweiligen Sitzungen benützt, fordere ich den Regierungsrat dazu auf, diese Sonderbehandlung im öffentlichen Verkehr für uns Parlamentarier zu unterbinden bzw. die Geschäftsordnung für den Kantons des Kantons Schwyz unter § 29 Absatz 1 so anzupassen, damit die Kosten für Reisen mit dem öffentlichen Verkehr zu den genannten Sitzungen der Mitglieder des Kantonsrats nur noch mit jener der 2.-Klass-Reisen zurückerstattet werden.

Letztlich und dies ist ja massgebend, kommt man auch mit einer 2.-Klass-Reise im öffentlichen Verkehr genau gleich an sein Ziel und kann seine Funktion als Mitglied des Kantonsrats auch mit der Umsetzung der von mir geforderten Massnahme uneingeschränkt und in gleicher Form ausüben!

Für die Unterstützung meines Anliegens zur weiteren Kostensenkung des Staatshaushalts bedanke ich mich im Voraus.»