Der Entscheid des Schwyzer Kantonsrats die Richtprämien auf 90 Prozent herabzusetzen und dafür den Selbstbehalt von 12 auf neu 11 Prozent festzulegen, beruht auf einer ausgewogenen und weitsichtigen Grundlage die Prämienzahler, welche die Leistungen der individuellen Prämienverbilligung (IPV) beziehen, nun endlich in die Pflicht zu nehmen d.h. nach Möglichkeit eine kostengünstigere Krankenversicherungsvariante abzuschliessen. Voraussetzung dafür war ein parlamentarischer Vorstoss der CVP aus dem Jahre 2015. Dieser forderte gar eine Herabsetzung der Richtprämien um 20 Prozent!

Verwunderlich und äusserst stossend war denn auch im Vorfeld zur Ratssitzung das „Zahlen-Sperrfeuer“ genau jener Kreise, welche eine Änderung in der gängigen Praxis herbeiführen wollten. Versucht wurde dabei die Arbeit der zuständigen Kommission hinters Licht zu führen, um diese als wenig seriös darzustellen. Als Mitglied genau jener Kommission verurteile ich derartige Rückenschüsse und politische Ränkespiele aufs Schärfste. Man kann und darf gegen eine Vorlage sein aber dann bitte von Beginn weg oder aber mit Beratung und Entscheid des Geschäfts während und nach Abschluss der Kommissionssitzung. Beides hat die GLP/CVP-Fraktion unterlassen. Weder in der vorangegangenen Vernehmlassung noch in der Kommission bezog sie die Stellung, das Geschäft abzulehnen bzw. zurückzuweisen.

Zum Glück löste sich diese Nebelpetarde der GLP/CVP-Fraktion nun in Luft auf – mit einem klaren Mehrheitsentscheid des Kantonsrats die angestrebten Optimierungsmassnahmen in der IPV voranzutreiben. Ziel muss sein, die stetig steigenden Kosten in diesem Bereich von heute jährlich weit über 65 Millionen Franken nun endlich in den Griff zu bekommen und dadurch den Kanton und die Gemeinden spürbar zu entlasten. Letztlich sind IPV-Gelder auch immer Steuergelder!

Fakt ist, dass auch mit diesen Anpassungen nach wie vor knapp 22 Prozent der Schwyzer Prämienzahler in den Genuss einer IPV kommen. Hier also von einer Sparvorlage zu sprechen, welche gar auf dem Buckel der unteren Einkommensschichten ausgetragen wird, ist mehr als absurd und entbehrt jeglicher Grundlage.

Wie auch immer: am Ende wird der nun angezettelte Disput über „Sinn und Unsinn“ des Kantonsratsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung durch das Votum des Stimmvolks entschieden. Und auch hier gilt, im Gegensatz zu politischen Störmanövern, das Gebot der besseren Argumente.