Am 21. Mai 2017 lehnte eine knappe Mehrheit des Schwyzer Souveräns das Initiativbegehren «Keine Bevormundung der Bürger und Gemeinden» ab. Dannzumal unternahm man den Versuch die Kesb-Verantwortlichen in ihrer «Machtkompetenz» zu beschränken bzw. die von ihnen angeordneten Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht so auszugestalten, dass der oder die Betroffene sich nicht deren Willkür schutzlos ausgesetzt ist und sich die hierfür zuständige Gemeinde – insbesondere bei Massnahmen von Jugendlichen – ebenfalls dafür stark machen kann, dass die hierzu getroffenen Entscheide in einem gesunden Kosten-Nutzen-Verhältnis zu stehen kommen.

Die neuerliche Absicht eines Motionärs aus der CVP und drei Mitunterzeichnern verlangen nun einen «fairen Kostenteiler für die Restkosten bei angeordneten Massnahmen durch die Kesb». Also genau jene Kreise heulen nun auf, welche die damalige «Kesb-Initiative» rund um Nationalrat Pirmin Schwander bis aufs Blut bekämpften! Allem Anschein nach ist es Ihnen nun auch aufgefallen, dass die teils völlig übertriebenen und für den Betroffenen selbst unwirksamen Massnahmen, welche durch die Kesb-Verantwortlichen ohne eigentliche Absprachen mit den Gemeinden gefällt werden, zu einer erheblichen Belastung des gesamten Finanzhaushaltes führen können.

Als Mitglied der Kommission für Gesundheit und Soziale Sicherheit durfte auch ich, an der Beratung und anschliessenden Entscheidfindung in Sachen «Kesb-Initiative» mitwirken. Während dieser Zeit herrschte in der Kommission, wie auch im Kantonsrat selbst und darüber hinaus (sprich im Vorfeld zu deren Abstimmung im Volk draussen) einhellig der Tenor: alle gegen die SVP – in Sachen Kesb, deren Abläufe und Entscheidungen sei soweit alles in Ordnung. Kurzum: Es bestünde kein Handlungsbedarf, also soll alles so bleiben, wie es ist! Selbst die Gemeinden hielten in ihrer Mehrheit dieser «Vogelstrauss-Taktik» die Stange und steckten lieber den Kopf in den Sand, als sich den tatsächlichen Gegebenheiten zu stellen bzw. der SVP und deren Initianten gegenüber einzugestehen, dass sie mit ihrem Volksbegehren dringend notwendige Verbesserungen zum Wohle der Betroffenen aber auch für die Gemeinden einen weitaus höheren Handlungsspielraum herbeiführen würden.

Doch dies ist alles Geschichte und was bleibt, ist die offenkundige Erkenntnis all jener die sich nun der Reue und der einstigen Unbesonnenheit im Kampf gegen gute Ideen aus den Reihen der SVP wegen, mit solchen Vorstössen läutern wollen. Leider aber verschweigen sie dabei, dass mit einer reinen Kostenverschiebung der angeordneten Kesb-Massnahmen von den Gemeinden zum Kanton sich die Ausgangslage für die betroffenen Menschen in keinerlei Hinsicht ändert und sich die Machtkonzentration bei den Kesb-Verantwortlichen damit weiter festigt. Zum Schaden aller – für jene, die es persönlich direkt betrifft aber eben auch für den allgemeinen Finanzhaushalt, sprich uns Steuerzahler! Statt sich nur auf die Bekämpfung von Symptomen zu beschränken, sollten sich gewissen politische Kreise in unserem Kanton auch an die Bekämpfung der Ursachen machen. Ganz nebenbei gilt dies nicht nur bei der Kesb!