Die SVP des Kantons Schwyz hat an ihrer Parteiversammlung vom vergangenen Dienstag-Abend im Restaurant Sternen in Pfäffikon klare Positionen zu den Eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gefasst. Mit nur einer Gegenstimme sagt die Volkspartei Ja zur Änderung des Sozialversicherungs-gesetzes, welches inskünftig die Überwachung von Versicherten zulassen soll. Ein deutliches Nein gibt es zur sogenannten «Hornkuh-Initiative», welche durch den Initianten Armin Capaul an der Versammlung vorgestellt wurde. Bereits einstimmig beschlossen wurde die Parole zur «Selbstbestimmungsinitiative» an der vergangenen Parteiversammlung Ende August 2018. Hier votiert die SVP einstimmig für deren Annahme.

Bekämpfung von Missbräuchen versus Schwächung des Sozialstaats

Alt- Kantonsrat Otto Kümin (SP/Pfäffikon) legte in seinen Ausführungen dar, weshalb es kein neues Überwachungssystem für Versicherungsnehmer bräuchte. Er appellierte an die Vernunft der «rechtsbürgerlichen» Parlamentarier, welche zunehmend den Sozialstaat schwächen und damit die sozialen Errungenschaften unseres Landes in Frage stellen würden. Einmal mehr werde damit ein Angriff auf die Schwächsten in unserer Gesellschaft unternommen – obschon bekanntlich nur ein geringer Anteil der Bezüger sich nicht an Recht und Gesetz halte. «Soziale Kälte» würden zu «Blank-Normen» animieren, womit er Parallelen zur «Fichenaffäre» in den 90er-Jahren geltend machte.

Dem gegenüber widersprach Ständerat Alex Kuprecht (SVP/Pfäffikon) vehement. Es sei Pflicht und Aufgabe des Gesetzgebers auf Missbräuche zu reagieren und diese einzudämmen bzw. zu bekämpfen. Die neue Gesetzgebung und deren Überwachung von Versicherten betreffe den auch nur den Bereich der Invaliden-. Unfall– und Lebensversicherung mit Rentenleistungen. Immerhin würden sich gemäss Angaben der Versicherungsträger damit jährlich Kosten von rund 80 Millionen Franken einsparen lassen. Gelder, welche zu Unrecht und damit missbräuchlich bezogen wurden!

Mit 75 JA zu 1 Gegenstimme beschloss die Versammlung den auch die JA-Parole.

«Urgestein» aus dem Berner Jura warb für seine Initiative

Mit Armin Capaul dem Initianten der «Hornkuh-Initiative» begann eine unterhaltsame Debatte darüber, ob ein landwirtschaftliches Nutztier nun mit oder eben ohne Horn auf den landwirtschaftlichen Betrieben bessergestellt werden soll oder eben, es wie bisher dem jeweiligen Bauer selber zu überlassen sei, wie er dies in der Ausübung seiner Tätigkeit am geeignetsten erachtet. Seiner Überzeugung nach gehöre das Horn zum Tier dazu, womit es auch finanzielle Anreize bräuchte, damit diesem Umstand wieder mehr Rechnung getragen werde.

Ganz anders sah dies der Schwyzer SVP-Nationalrat und ebenfalls in der Landwirtschaft tätige Marcel Dettling aus Oberiberg. Es sei nicht Aufgabe des Staates den Landwirten derartige Vorgaben zu machen – zumal jeder landwirtschaftliche Betreiber seine eigenen individuellen Gründe habe, wieso er seine Nutztiere mit oder eben ohne Horn halte. Grundsätzlich aber gelte es zu berücksichtigen, dass ein Nutztier mit Horn potentiell das höhere Risiko einer Verletzungsgefahr auf andere Tiere und nicht zuletzt auf den Menschen hervorrufen würde und dies insbesondere mit der Tatsache verbunden, dass mehr und mehr Betreiber auf sogenannte Laufställe umgestellt hätten. Die anschliessende Diskussion zog ein regelrechte «Glaubensfrage» nach sich, in welcher sich die «Geister» sprichwörtlich «scheideten» – bis hin zu einem Ordnungsantrag auf Stimmfreigabe, welcher aber grossmehrheitlich abgeschmettert wurde.

Obschon die Versammelten hohe Anerkennung für seine Überzeugung entgegenbrachten und es einer enormen Tatkraft bedarf, überhaupt erst ein solches Volksbegehren auf den Weg zu bringen, beschloss die Versammlung mit 21 JA zu 55 NEIN bei 2 Enthaltung die Nein-Parole.

Ja zur Selbstbestimmung und Freiheit

Bereits an ihrer vergangenen Parteiversammlung in Einsiedeln von Ende August 2018 beschloss die SVP des Kantons Schwyz einstimmig die JA-Parole zur Selbstbestimmungsinitiative. Kantonalparteipräsident Roland Lutz betonnte in seinem Referat nochmals die Wichtigkeit dieses Anliegens – verbunden mit dem Apell sich vehement für die Selbstbestimmung und damit für die Freiheit unseres Landes einzusetzen. Es gelte bis zur Abstimmung vom 25. November 2018 den Stimmbürgern klar zu machen, was sie bei einer allfälligen Ablehnung des Volksbegehrens zu verlieren hätten.

Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments setzen seit Jahren Initiativen, welche von Volk und Ständen angenommen wurden (u.a. die Masseneinwanderungs-, Verwahrungs- und Ausschaffungsinitiative) nicht mehr um! Dabei berufen sich die Gegner der direkten Demokratie immer wieder auf die angebliche «Unvereinbarkeit» mit internationalem Recht. Diesem unsäglichen Treiben ist ein Ende zu setzen. Es kann und darf nicht sein, dass Volksentscheide – unser Volkswille – u.a. von der drei Bundesratsparteien FDP, CVP und SP auf derart unrühmliche Art und Weise ausgebremst und damit immer mehr Bürgerinnen und Bürger das Gefühl bekommen: «Die in Bern oben machen eh was sie wollen!».

Landesrecht geht internationalem Recht vor – ganz genau so, wie es vor 2012 (nach dem skandalösen Bundesgerichtsentscheid) gängige und bewährte Praxis war. Und genau hier setzt die Selbstbestimmungsinitiative an. Deshalb JA zur Selbstbestimmungsinitiative!