Am 12. Februar stimmen wir auf Bundesebene über die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation ab. Wobei der Begriff etwas gar abenteuerlich definiert worden ist: Ein Grosselternteil muss ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz gehabt haben. Zur zweiten Generation zählt, wer mindestens zehn Jahr in der Schweiz gelebt hat und davon mindestens fünf Jahre hier zur Schule gegangen ist. Erst der Antragsteller selber muss in der Schweiz geboren worden sein. Zudem eine Niederlassungsbewilligung besitzen und fünf Jahre lang (inkl. Kindergarten) die Schule besucht haben. Und das soll für eine Schnelleinbürgerung ausreichen? Der Vorlage zufolge soll bei all diesen Jungen in Zukunft pauschal davon ausgegangen werden, sie seien integriert. Ein Beamter im Bundesamt für Justiz vergibt dann die Pässe vom Schreibtisch aus im schriftlichen Verfahren. Das möchte ich nicht und stimme deshalb Nein zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation.