Das breitseitig eingeschlagene Gejammer unserer Kulturschaffenden in unzähligen Leserbriefpalten könnte bei manch einem den Eindruck verschaffen, als ginge es bei der bevorstehenden Abstimmung zur Kündigung der interkantonalen Vereinbarung im Bereich überregionale Kultureinrichtungen über Sein oder Nichtsein einer ganzen „Berufsgruppe“. Richtig ist, dass auch bei einer allfälligen und von einer Mehrheit des Schwyzer Kantonsrats beschlossenen Kündigung nach wie vor sehr viel Geld in die heimische Kultur fliesst – ganze 1.8 Millionen Franken, alljährlich! Es geht bei dieser Vorlage nur um einen Systemwechsel in der Frage nach deren Finanzierung. Statt wie bis heute aus der allgemeinen Staatskasse werden die damit verbundenen Gelder neu aus dem Lotteriefond ausgezahlt. Und dieser ist, im Gegensatz zur Schwyzer Haushaltskasse, übervoll. Wieso also dieses unsägliche Gejammer? Vielleicht – so vermute ich – haben gewisse Leute die Vorlage schlicht nicht begriffen oder aber sie machen Kultur nur der Kultur Willen bzw. des Geldes wegen!

In eine ähnliche Richtung geht die Diskussion auch im Zusammenhang mit der zweiten kantonalen Abstimmungsvorlage. Mit Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung können Minderausgaben von Fr. 130`000.- pro Jahr bis 2027 getätigt werden ohne einschneidende Auswirkungen für die Allgemeinheit. Eine willkommene Entlastung des Schwyzer Staatshaushaltes. Letztlich gibt es genügend raumplanerische Anreize im Bereich des Planungs- und Baugesetzes, wodurch zusätzliche „Vergünstigungen“ in Form von Subventionen per Gesetz zu streichen sind. In diesem Sinne verdienen beide kantonalen Vorlagen am 24. September 2017 ein Ja.