(Offener Brief an alle Lehr- und Erziehungsberechtigten im Kanton Schwyz)

Unterrichten statt Arbeitslosengeld zu beziehen – Anpassung des Volksschulgesetzes

…ein Erklärungsversuch!

Meine kürzlich eingereichte Motion schlägt hohe Wellen. Persönlich völlig unbegründet, da ich mit meinem Vorstoss nur eine minimale Anpassung des Volksschulgesetzes verlange.

Um was geht es?

Nach aktuellem Stand können Lehrpersonen im Kanton Schwyz an unseren Primarschulen nur unterrichten, wenn sie den vollständigen Ausbildungsabschluss gemäss internationalem oder interkantonalem Recht der Pädagogischen Hochschule Schwyz vorweisen. Diese Ausbildung beinhaltet auch das Erlangen des C1 Niveaus in Französisch und Englisch. Und dies beim Unterricht von der 1. bis zur 6. Klasse.

Im Gegensatz zur Pädagogischen Hochschule St. Gallen – welche andere bzw. differenzierte Formen der Abschlusskriterien festhält – gibt es für Lehrpersonen im Kanton Schwyz kein Pardon – so will es das Gesetz. Erreicht eine Lehrperson nach Ablauf der gesetzlichen Frist die Vorgaben im Bezug zu Fremdsprachen nicht, darf diese überhaupt nicht mehr unterrichten. Selbst dann nicht, wenn diese Lehrperson diese Fremdsprachenfächer nicht zu unterrichten hat. Selbst befristete Anstellungen und kurze Stellvertretungen werden ihm untersagt. Dies kommt einem faktischen Berufsverbot gleich. Das einzige was dieser Lehrperson bleibt ist der Wechsel in einen anderen Beruf oder gar der Gang zur Arbeitslosenkasse!

Tatsache ist, und dies ist wohl allen Lehr- und Erziehungsberechtigten bekannt, dass in der 1. und 2. Klasse kein Fremdsprachenunterricht stattfindet. Wieso also einen „Professor“ in Französisch und Englisch ausbilden, wenn dies auf den genannten Klassenstufen weder notwendig noch sinnvoll erscheint?
Die St. Galler machen es uns vor. Hier ist es möglich solch harte „Sanktionsmassnahmen“ zu umgehen, indem man es dem jeweiligen Schulträger frei überlässt, wie sie ihre Lehrpersonen einsetzen. In der 1. und 2. Klasse ohne die erforderlichen Abschlüsse in Französisch und / oder Englisch. Ab der 3. und 4. Klasse muss die Englischausbildung vorhanden sein und ab der 5. und 6. Klasse wäre es von Vorteil, aber nicht zwingend, dass die Lehrperson gar noch die Französischausbildung hat. Die Lehrbefähigung in den anderen Fächern verfällt nicht, wie im Kanton Schwyz. Dies verlangt von der Lehrperson ein grosses Mass an Selbstverantwortung, ist sie doch selber die Sprachenausbildung zuständig. Konkret: Macht Sie sie Ausbildung nicht, ist sie für den Schulträger „nicht mehr so interessant“ d.h. die Lehrperson bleibt – gemäss ihrem Sprachbildungstand – in jenen Klassen hängen, wo sie auch eingesetzt werden kann und per Definition des Gesetzes auch darf. Nicht mehr und nicht weniger!

Persönlich kann ich es nicht nachvollziehen, dass eine Lehrperson, welche zwar alle Abschlüsse in Mathematik, Deutsch, Mensch und Umwelt, Sport, usw. nicht aber in Französisch und / oder Englisch hat, aus unseren Volkschulen verbannt werden sollen, selbst wenn diese wie angesprochen diese von ihm geforderten und per Volkschulgesetz verordneten Fremdsprachenfächer gar nicht zu unterrichten hat.
Ich bin froh und dankbar darüber, dass ich diese groteske Situation mittels einem parlamentarischen Vorstoss hervorheben konnte und mich dahingehend betroffene Praktiker (Lehrpersonen) darauf aufmerksam gemacht haben. Es erstaunt und verwundert mich zutiefst, welche Reaktionen daraus in dieser kurzen Zeit – seit der Einreichung meiner Motion – hervorgingen. Sollten sich nur wegen meiner Parteizugehörigkeit Gräben zwischen betroffenen Lehrkörpern und Schulträgern und ihrem Lehrerverband und Funktionären auftun, wäre dies weder der Sache verpflichtend noch meine Absicht. Es wäre schlicht und ergreifend beschämend!

Ich erwarte dahingehend eine objektive und politisch ernsthafte Auseinandersetzung ohne eine ideologisch geprägte „Vorverurteilung“ meines Vorstosses – nur der Parteizugehörigkeit wegen. Letztlich wird damit nicht nur unseren Schulträgern geholfen, sondern auch den direkt betroffenen Menschen, welche sich den Gang zur Arbeitslosenkasse ersparen können.

Bernhard Diethelm, Vorderthal
SVP-Kantonsrat